Quereinstieg
und
Weiterbildung

Deine aktuelle berufliche Tätigkeit ist nicht das Richtige? Dann ist ein Quereinstieg vielleicht die ideale Perspektive für dich. Das Bäckerhandwerk bietet attraktive Chancen, um sowohl handwerklich als auch im Verkauf oder in der Verwaltung einen erfolgreichen Karriereweg zu beschreiten. Viele Betriebe suchen gezielt nach Quereinsteigern und Quereinsteigerinnen. 


Also worauf wartest du? 

Viele Wege führen ins Bäckerhandwerk

Welcher ist deiner?

Der Klassiker:AUSBILDUNG

Der „klassische“ Weg ins Handwerk ist die betrieblichen Ausbildung. Egal ob du schon eine Ausbildung absolviert hast, dein Studium abgebrochen hast oder deine Karriere ganz neu denkst: Eine duale Ausbildung kannst du immer beginnen. Du kannst deine Ausbildungszeit sogar verkürzen, wenn du als Quereinsteiger/in mit entsprechender Vorbildung startest (z. B. mit Abitur oder einer bereits absolvierten Ausbildung in einem völlig anderen Bereich). Je nach persönlicher Lebenssituation kann eine Ausbildung die richtige Wahl für dich sein oder du gelangst mit Arbeitserfahrung und Weiterbildungen zum persönlichen Ziel. Egal wie du dich entscheidest, bei uns bist du richtig.
 

Als Quereinsteiger/in mit entsprechender Vorbildung (z. B. mit Abitur oder einer bereits absolvierten Ausbildung in einem völlig anderen Bereich) lässt sich die Ausbildungszeit verkürzen.


Weitere Informationen zur Ausbildung im Bäckerhandwerk findest du hier.

ÜBRIGENS

Auch als Studienabbrecher/in kannst du einen Quereinstieg zum Bäcker wagen. Durch dein Abitur verkürzt sich die Ausbildungsdauer um ein Jahr. Zudem kannst du deinen Meister direkt im Anschluss an die Ausbildung machen. Mehr dazu findest du hier.

 

Validierung

Die Anlässe den Beruf zu wechseln können vielfältig sein, etwa durch Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt oder persönliche Gründe. Wenn du dich komplett umorientieren möchtest, dann könnte dir eine Umschulung neue Perspektiven öffnen. Bei einer Umschulung erwirbst du einen neuen Berufsabschluss und verbesserst deine Chancen im Bäckerhandwerk nachhaltig. Meist werden Umschulungen in einem Betrieb durchgeführt – hier lernst du alle wichtigen Aufgaben und Abläufe kennen. In der Regel ist die Umschulung deutlich kürzer als eine reguläre Berufsausbildung, daher kannst du nach deiner Abschlussprüfung bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) schneller in deinem Traumjob durchstarten. 

 

TIPP

Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für eine Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen. Weitere Informationen findest du hier.

Direkt einstieg

Bei einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld sind die ersten Schritte die Wichtigsten. Den leichtesten Einstieg in dein neues Berufsfeld bekommst du über einen Nebenjob, einen Aushilfsjob oder ein Praktikum. Auf diese Weise kannst du erste Erfahrungen in einer Bäckerei und Pluspunkte für deine späteren Bewerbungen sammeln. Und: Wenn du in einer Bäckerei schon den sprichwörtlichen Fuß in der Tür hast, ist eine Übernahme gleich viel wahrscheinlicher. Aber auch der Einstieg über eine Vollzeittätigkeit ohne Vorerfahrung, beispielsweise im Verkauf, ist durchaus möglich. Hier bieten sich dir ebenfalls Chancen, im Bäckerhandwerk anzukommen und dir eine berufliche Perspektive aufzubauen. 
 

Natürlich wirst du bei einem Direkteinstieg nicht gleich ins kalte Wasser geworfen. Eine fundierte und systematische Einarbeitung ist grundsätzlich für jede/n Mitarbeiter/in notwendig, insbesondere aber für Quereinsteiger/innen. Denn du sollst schließlich in die Lage versetzt werden, selbstständig und eigenverantwortlich alle Aufgaben zu bearbeiten. 

Du bist bereit für einen neuen Weg? Dann bewirb dich direkt ohne Lebenslauf und Anschreiben!
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Externenprüfung

– Anerkennung von beruflicher Qualifikation – 

 

Du arbeitest bereits in einer an- oder ungelernten Tätigkeit, davon mindestens drei Jahre in einer Bäckerei bzw. Konditorei? Dann kannst du deine berufliche Qualifikation mit der Externenprüfung anerkennen lassen! Die Externenprüfung bietet dir die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denjenigen, die an Auszubildende gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.
 

Wenn du die Externenprüfung ablegen möchtest, musst du eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen. Deine Arbeitserfahrung muss dafür mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen – bei einer dreijährigen Ausbildung sind das demnach 4,5 Jahre Berufstätigkeit. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. Wichtig ist, dass durch die Tätigkeiten die wesentlichen beruflichen Anforderungen abgedeckt werden.


Du kannst die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit noch nicht nachweisen? Dann könnte eine Zulassung zur Externenprüfung dennoch möglich sein, wenn du auf andere Weise darlegen kannst, dass du die erforderlichen Kenntnisse bereits erworben hast und du somit deine Prüfung erfolgreich ablegen würdest. Dies kann beispielsweise durch Zertifikate von einer längeren und fundierten beruflichen Qualifizierungsmaßnahme belegt werden. Ob die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt werden, entscheidet allerdings die Kammer bzw. der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
 

Das Anmeldeformular erhältst du bei deiner zuständigen Handwerkskammer (HWK).

Teilqualifizierung

– Schritt für Schritt zum Abschluss –

 

Eine Teilqualifizierung ist ein Angebot, mit dem du schrittweise berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben kannst. Das Ziel ist es, dass du am Ende einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen kannst – aber eben nicht auf einmal, sondern in kleinen „Teilen“. Die Ausbildung wird dabei in einzelne Bausteine zerlegt. Jeder Baustein behandelt einen bestimmten Bereich des Berufs wie beispielsweise die Teigherstellung. Nach jedem abgeschlossenen Teil wird das erworbene Know-how schriftlich, praktisch und/oder mündlich abgefragt und dokumentiert. Wenn du alle Bausteine der Ausbildung erlernt hast, kannst du die Abschlussprüfung für den Beruf machen: die sogenannte Externenprüfung. 
 

Teilqualifizierungen richten sich hauptsächlich an Personen, die älter als 25 Jahre sind und für die eine klassische Ausbildung oder Umschulung in Vollzeit keine Option darstellt. Da du die Module nacheinander absolvierst, ist es möglich währenddessen zu arbeiten. Das ist ideal, wenn du eine Familie hast oder Angehörige pflegst. 
 

Wenn Du bereits berufliche Kenntnisse und Kompetenzen hast, zum Beispiel durch mehrjährige Arbeitserfahrung in einer Bäckerei, wende dich an die für dich zuständige Handwerkskammer (HWK). Sie prüft deine Vorkenntnisse anhand von Nachweisen wie Arbeitsverträgen oder -zeugnissen und gibt Auskunft, inwieweit diese für eine spätere Zulassung zur Abschlussprüfung berücksichtigt werden können. Im Idealfall müssen dann für die Zulassung nur noch einige Teilqualifikationen absolviert werden, nämlich diejenigen, in denen dir Kenntnisse im gewählten Beruf fehlen.
 

Die genauen Voraussetzungen können je nach Berufsfeld und Bildungsträger variieren. Es ist daher empfehlenswert, dass du dich bei deiner zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder direkt bei der Bundesagentur für Arbeit über die spezifischen Anforderungen informierst. Mehr Informationen findest Du hier.

 

 

Validierung

– Nachweis deiner bisherigen Berufserfahrung –


Du bist über 25 Jahre alt, arbeitest schon mehrere Jahre im Quereinstieg im Bäckerhandwerk, aber eine Externenprüfung oder Teilqualifizierung kommt für dich momentan (noch) nicht in Frage? Dann besteht die Möglichkeit, deine Berufserfahrung validieren zu lassen. Dabei wird bewertet, ob deine Kompetenzen einem formalen Berufsabschluss ganz oder teilweise gleichwertig sind. Auf der Grundlage der Bewertung wird von der Handwerkskammer (HWK) ein Validierungszertifikat ausgestellt. Grundlage für die Bewertung ist die jeweilige Ausbildungsordnung deines Berufs. Das Ganze nennt sich übrigens Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV). Weitere Informationen dazu findest du hier

ÜBRIGENS

Das Validierungsverfahren kann nur an deinem Wohnort oder am Sitz deines Arbeitgebers durchgeführt werden. Nimm am besten Kontakt auf zu deiner zuständigen Handwerkskammer (HWK).

 

Modulare Weiterbildungen

– Als Baustein für den Erfolg –

 

Wie für jede Prüfung ist eine gezielte Vorbereitung die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. Neben der selbständigen Vorbereitung auf die Prüfung, ist es sinnvoll zusätzliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote zu nutzen. Die Akademien des Deutschen Bäckerhandwerks (ADB) bieten dir dazu zahlreiche Seminare, um spezielle Einzelkenntnisse zu erwerben oder in einzelnen Teilbereichen deinen Wissenstand zu vertiefen. Dabei sind sowohl Lehrgänge an den Fachschulen selbst oder auch in Online-Seminaren verfügbar, sodass für jede Lebenssituation das passende dabei ist.
 
 

Finde jetzt passende Weiterbildungsangebote:
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Eine Arbeitsstelle oder eine Ausbildung helfen dir, dich in Deutschland zu integrieren. Wir zeigen dir, wie du dir im Bäckerhandwerk eine berufliche Zukunft aufbauen kannst.

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